Deine Rechte als Handwerker
Ob auf der Baustelle oder in der Werkstatt — als Arbeitnehmer im Handwerk hast du klare Rechte. Hier die wichtigsten im Überblick. (Keine Rechtsberatung; im Zweifel Innung, Gewerkschaft oder Anwalt fragen.)
Lohn und Mindestlohn
Es gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn, in vielen Gewerken liegt der Branchenmindestlohn (z.B. Bau, Elektro, Maler) deutlich darüber. Bei Tarifbindung gilt der Tariflohn.
Arbeitszeit und Überstunden
- Maximal 8 Std./Tag, vorübergehend bis 10 Std. zulässig
- Überstunden müssen vergütet oder abgefeiert werden
- Pausen sind vorgeschrieben (ab 6 Std. mind. 30 Min.)
- Ruhezeit von 11 Std. zwischen zwei Arbeitstagen
Urlaub und Zuschläge
- Mindestens 20 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche (Tarif oft mehr)
- Zuschläge für Montage, Auslöse und Wegezeit nach Tarif
- Sonn- und Feiertagszuschläge, wenn vereinbart
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen
💡 Tipp
Lass dir Überstunden und Montagezeiten schriftlich bestätigen. Ein einfaches Stundenbuch erspart später Streit.