Deine Rechte als Handwerker
Nico Hartmann · Gründer von HandwerkerSpot
Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Ob auf der Baustelle oder in der Werkstatt — als Arbeitnehmer im Handwerk hast du klare Rechte. Hier die wichtigsten im Überblick. (Keine Rechtsberatung; im Zweifel Innung, Gewerkschaft oder Anwalt fragen.)
Lohn und Mindestlohn
Es gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn. In einigen Gewerken gibt es zusätzlich einen höheren Branchenmindestlohn, zum Beispiel im Elektrohandwerk, bei Malern und Lackierern oder im Dachdeckerhandwerk. Ist dein Betrieb tarifgebunden, gilt der Tariflohn.
Arbeitszeit und Überstunden
- Maximal 8 Std./Tag; bis zu 10 Std. sind erlaubt, wenn im Schnitt von sechs Monaten 8 Std. nicht überschritten werden
- Wie Überstunden ausgeglichen werden – Bezahlung, Freizeit oder teilweise mit dem Gehalt abgegolten – regeln Arbeits- oder Tarifvertrag; eine pauschale Abgeltung aller Überstunden ist in der Regel unwirksam
- Pausen sind vorgeschrieben (ab 6 Std. mind. 30 Min.)
- Ruhezeit von 11 Std. zwischen zwei Arbeitstagen
Urlaub und Zuschläge
- Mindestens 20 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche (Tarif oft mehr)
- Zuschläge für Montage, Auslöse und Wegezeit nach Tarif
- Sonn- und Feiertagszuschläge, wenn vereinbart
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen
💡 Tipp
Lass dir Überstunden und Montagezeiten schriftlich bestätigen. Ein einfaches Stundenbuch erspart später Streit.